Regulatorische Anforderungen
Registrierung
Die Creditreform Rating AG ist als Ratingagentur gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 (EU-Ratingverordnung) registriert.
Interessenkonflikte
An dieser Stelle veröffentlicht die Creditreform Rating AG alle tatsächlichen oder potentiellen Interessenkonflikte. Aktuell sind keine tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikte ersichtlich.
Generell gilt: Die Creditreform Rating AG erkennt, beseitigt oder bewältigt tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte, die Analysen und Urteile ihrer Ratinganalysten und der Personen, die Ratings genehmigen, beeinflussen können, und legt diese klar und unmissverständlich offen.
Grundsätze für die Vergütung der Mitarbeiter
Die Mitarbeiter der CRA, die in der Analyse tätig sind, erhalten Gehälter, die unabhängig von bestimmten Ratings oder Nebendienstleistungen sind.
Offenlegung gemäß Anhang I Abschnitt B Nummer 2 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
Creditreform Rating AG hat von folgenden bewerteten Unternehmen und/oder verbundenen Dritten mehr als 5 % ihrer Jahreseinnahmen im Geschäftsjahr 2025 erhalten: Universal Securitisation Solutions S.A. und Deka Investors Spezialinvestment AG.
Verzeichnis der Nebendienstleistungen
Neben Ratingdienstleistungen erbringt die Creditreform Rating AG folgende Nebendienstleistungen:
Ratingnahe-Dienstleistungen:
- Pre-Ratings
- Credit Estimates/Credit Assessments
- Credit Ratings, welche nicht unter die EU-Ratingverordnung fallen
Sonstige Dienstleistungen:
- ESG-Ratings
- Fondsratings
- Auftragsbezogene Analysen (Volkswirtschaftliche Analysen, Marktanalysen)
- Verkauf von Daten (Schnittstellen auf Ratingdaten)
Veröffentlichung von Ratings
Creditreform Rating AG definiert den Begriff „Rating“ unter Berücksichtigung der Legaldefinition der geltenden EU-Ratingverordnung. Gemäß Artikel 3 der EU-Ratingverordnung ist „Rating“ ein Bonitätsurteil in Bezug auf ein Unternehmen, einen Schuldtitel oder eine finanzielle Verbindlichkeit, eine Schuldverschreibung, eine Vorzugsaktie oder ein anderes Finanzinstrument oder den Emittenten derartiger Schuldtitel, finanzieller Verbindlichkeiten, Schuldverschreibungen, Vorzugsaktien oder anderer Finanzinstrumente, das anhand eines festgelegten und definierten Einstufungsverfahrens für Ratingkategorien abgegeben wird.
Creditreform Rating AG erstellt dabei sowohl „private“ als auch „öffentliche“ Ratings im Sinne der EU-Ratingverordnung. Die Unterscheidung zwischen den „privaten“ und „öffentlichen“ Ratings erfolgt unter Beachtung der „ESMA-Leitlinien und Empfehlungen zum Geltungsbereich der CRA-Verordnung“ (ESMA/2013/720).
Pre Ratings
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PreRating - Creditreform Rating AG.pdf 267,8 KiB
Verhaltenskodex
Transparenzberichte
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Transparenzbericht 2025.pdf 291,0 KiB
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Transparenzbericht 2024.pdf 250,9 KiB
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Transparenzbericht 2023.pdf 434,5 KiB
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Transparenzbericht 2022.pdf 310,0 KiB
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Transparenzbericht 2021.pdf 309,7 KiB
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Transparenzbericht 2020.pdf 309,7 KiB
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Transparenzbericht 2019.pdf 310,9 KiB
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Transparenzbericht 2018.pdf 230,7 KiB
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Transparenzbericht 2017.pdf 230,7 KiB
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Transparenzbericht 2016.pdf 225,0 KiB
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Transparenzbericht 2015.pdf 266,1 KiB
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Transparenzbericht 2014.pdf 265,2 KiB
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Transparenzbericht 2013.pdf 260,1 KiB
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Transparenzbericht 2012.pdf 258,2 KiB
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Transparenzbericht 2011.pdf 296,6 KiB
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Transparenzbericht 2010.pdf 51,8 KiB